Altstadthäuser

Bis zur politischen Wende im Herbst 1989 war der Verfall der Gebäude in der Hansestadt Stralsund arg vorangeschritten. Um rasch sichtbare Zeichen in der Städtebaupolitik zu setzen, wurde in Absprache mit dem Bundesbauministerium und dem DDR-Bauministerium Anfang 1990 neben Brandenburg, Meißen, Weimar und Halberstadt auch Stralsund in das Programm „Modellvorhaben der Stadterneuerung“ aufgenommen. o verfügte Stralsund in den Jahren 1991 und 1992 über ausreichend Städtebauförderungsmittel, um die notwendigen Quartiers- und Objektuntersuchungen und vor allem Sicherungsmaßnahmen an über dreihundert einsturzgefährdeten Gebäuden durch zu führen.

Somit konnten viele bedeutende Gebäude überhaupt „überleben“, bis sie zum Teil erst Jahre später instandgesetzt und modernisiert werden konnten.

Der Erhalt, die Sanierung und Nutzung der zum Teil leerstehenden historisch wertvollen Gebäude ist von großer städtebaulicher und denkmalpflegerischer Bedeutung. Eine Sanierung historisch wertvoller Gebäude ist häufig mit einem hohen unrentierlichen Kostenanteil verbunden, wodurch der Entschluss der Eigentümer zur Sanierung der Gebäude oft erschwert wird. Die SES entwickelte hierzu gemeinsam mit der Hansestadt Stralsund ein strategisches Maßnahmenbündel, um Eigentümer und Bauherren zu aktivieren und zu unterstützen.